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Medienmitteilung

Bern / Zürich, 13. Mai 2024

Sehr geehrte Medienschaffende

Ab dem 1. Januar 2025 soll ein neues Stromgesetz in Kraft treten. Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen.

Neu ist nun auch die Allianz gegen das Stromgesetz mit einer Kampagne aktiv.

Unsere Allianz wurde aus mehreren Ingenieuren und Fachleuten gegründet und führt in allen Landesteilen eine Flyer-Aktion durch.

Wir engagieren uns aus folgenden Gründen:

  1. Höhere Stromrechnung wegen 100 Milliarden Netzkosten

Die Erneuerung und der Ausbau des Stromnetzes ab 2025 kosten laut dem Verband Aargauischer Stromversorger 100  Milliarden Franken. Das bedeutet rund 10’000 CHF Mehrkosten pro Haushalt bis 2050.

  1. Zwingende Installation von kommunizierenden «Smart Meter»

In allen Haushalten werden neue, ständig kommunizierende Stromzähler installiert (Smart Meter). Die Installation kann nicht mehr verweigert werden. Der Smart Meter teilt dem Netzbetreiber regelmässig mit, wer wann wie viel Strom verbraucht und ermöglicht die Überwachung sowie den Zugriff in jeden Haushalt. Während in der Region Zürich die Smart Meter über Glasfaser mit dem Internet verbunden sind, sind in den meisten anderen Regionen der Schweiz die Smart Meter über PLC (Powerline Communication) verbunden, was zu hoch- und niederfrequenter Strahlung und meist zu Störungen von anderen Geräten oder ganzen Industriebetrieben führen kann.

  1. Neue Strompreise im 15-Minuten-Takt

Ab dem 1. Januar 2025 dürfte jeder Netzbetreiber den Strompreis (Netztarif) alle 15 Minuten ändern. Er kann den Preis je nach Marktsituation verdreifachen oder halbieren. Einerseits sorgt das für intransparente Strompreise und diskriminiert die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, welche keine flexiblen Arbeitszeiten haben (z. B. Lehrerinnen, Handwerker, Bauern oder Pflegefachleute). Andererseits sorgt das für die Stromnetzbetreiber für hohe Bürokratie und technische Risiken.

  1. Fernsteuerung von Haushaltsgeräten und Solaranlagen

Neu kann der Energieversorger den Smart Meter mit der Wärmepumpe, Boiler, Elektroladestation oder Solaranlage verbinden und der Bund kann bei Strommangellagen Massnahmen beschliessen. Der Energieversorger darf dann in den Haushalten die Wärmepumpe ferngesteuert abschalten und die Raumtemperatur senken. Gibt es im Sommer zu viel Solar-Strom, können die Netzbetreiber die privaten Solaranlagen ferngesteuert und ohne Entschädigung abschalten. Inhaber von Solaranlagen müssen sich auf potentiell weniger Einkommen und eine längere Amortisationsdauer vorbereiten.

  1. Weitere Mehrkosten für instabile Solar- und Windkraftanlagen

«Beim Stromgesetz ist das Preisschild noch völlig unklar. Klar ist aber, dass der Strom mehr kosten wird», sagt Beat Gassmann, Präsident der Schweizer Verteilnetzbetreiber, gegenüber dem BLICK (03.05.2024). Die Stromversorgung wird mit Solar- und Windkraft unsicherer, weil der Strom nur dann fliesst, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. 

Der Verband Aargauischer Stromversorger VAS schreibt zum Stromgesetz klar:

Kurzfazit: 'Es folgen höhere Strompreise und ein Eingriff des Staates in die Datenhoheit der Bürger'. (…)

Zwei Dinge sind dabei gewiss:

  • Diese Neuerungen verteuern den Strompreis zusätzlich. Doch solche Punkte werden der Öffentlichkeit leider nicht offengelegt und daher auch nicht diskutiert.
  • Neben den Auswirkungen auf den Strompreis holt sich der Staat Zugriff zu den 15-Minuten Stromlastgängen, was einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger darstellt.

Den schwarzen Peter hinwiederum, all diese unschönen Stör- und Nebeneffekte einer breiten Öffentlichkeit mitzuteilen, die Anträge, die Mehrkosten, die Unzulänglichkeiten, die Verzögerungen, den haben allerdings allein wieder wir, die kommunalen Werke. Denn es geht bei aller Kritik um viel mehr als allein das liebe Geld. Jemand muss das alles vor allem auch noch bewerkstelligen. All diese Arbeiten und Investitionen müssen nicht nur finanziert werden. Sie müssen gerechnet, beantragt, bewilligt, konfiguriert, beschafft, geplant, gebaut, aufeinander harmonisiert, gesteuert, gewartet und unterhalten werden. In grösster Demut vor all diesen Aufgaben - dahinter steckt ein industrielles Generationenprojekt, welches alle eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in höchstem Masse fordern wird. Vermutlich 25 Jahre lang. Fachkräftemangel lässt grüssen. (…) Es bleibt offen, ob ein so süsser Mantel nicht eher zur bitteren Zwangsjacke wird. (…)

Dieser Mantelerlass öffnet erstens die Tür zu einer unfairen Umverteilung von Vorteilen zugunsten Einzelner und Nachteilen zulasten der grundversorgten Mehrheit der Endkundinnen und Endkunden, d.h. eine Entsolidarisierung von Infrastrukturleistungen, die zwar für jeden jederzeit da sein sollen, für einige hingegen privilegiert kostenbefreit oder kostenbevorzugt, für den Rest nicht. Zweitens begründet dieser Mantelerlass eine hohe bis überbordende Administrationspflicht auf die Schultern der lokalen Elektrizitätswerke. Daher muss man den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zumindest reinen Wein einschenken. (…) Einzig es soll keiner nachher sagen, wir hätten nicht vor den Nebenwirkungen gewarnt.

Die Allianz gegen das Stromgesetz lässt durch über 1‘000 Freiwillige in der Schweiz eine Gesamtauflage von über 300‘000 Flyer verteilen. Teilweise wird die Verteilung in Teilen grösserer Gemeinden gesponsert. Das Budget der gesamten Kampagne liegt unter 50‘000 CHF.

Für die Allianz:
Dipl. Ing. Johann Widmer, Zürich, allianz@widmer.pro
Dipl. Ing. Urs Waltenspül, Aarau
Dipl. Ing. Markus Dietiker, Honau
Dipl. Ing. Andreas Wespi, Buchrain
Dipl. Ing. Alfred Schwyter, Zürich

Wenn Sie diese E-Mail (an: christoph.pfluger@zeitpunkt.ch) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.
 

Überparteiliche Allianz gegen das Stromgesetz

Dipl. Ing. Johann Widmer, Trottenstrasse 94, 8037 Zürich, allianz@widmer.pro
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